Immobilie im Alter verkaufen in Wuppertal

Immobilie im Alter verkaufen in Wuppertal

Ratgeber 31. August 2026 Vincenza Novidato

Titelbild: KI-generiertes Symbolbild

Ältere Immobilieneigentümer in Wuppertal können ihr Haus oder ihre Wohnung klassisch verkaufen, den Verkauf mit einem Wohnrecht verbinden oder Modelle wie Nießbrauch, Rückmietung, Leibrente und Teilverkauf prüfen. Welche Lösung passt, hängt vom Kapitalbedarf, dem Wunsch zu bleiben, der Wohn- und Pflegesituation, der Nachlassplanung sowie vom konkreten Immobilienwert ab.

Der erste Schritt sollte deshalb nicht die Auswahl eines Vertragsmodells, sondern eine objektbezogene Wertermittlung und eine ehrliche Klärung der persönlichen Ziele sein.

Für wen ist dieser Ratgeber gedacht?

Die folgenden Informationen richten sich an Eigentümerinnen und Eigentümer, die im Alter über einen Verkauf nachdenken, Kapital aus ihrer Immobilie benötigen oder trotz Eigentumsübertragung weiterhin darin wohnen möchten. Sie helfen auch Angehörigen, die bei der Vorbereitung unterstützen sollen.

Besonders wichtig ist eine frühzeitige Planung, wenn ein Umzug, eine barriereärmere Wohnung, Pflegebedürftigkeit oder eine spätere Vertretung durch Bevollmächtigte absehbar ist. Rechtliche, steuerliche und sozialrechtliche Einzelfragen sollten mit einem Notar, Fachanwalt, Steuerberater oder der zuständigen Beratungsstelle geklärt werden.

Die wichtigsten Möglichkeiten im Überblick

ModellTypischer NutzenWichtige Prüfpunkte
Klassischer Verkauf mit AuszugHohe sofortige Kapitalfreisetzung und meist großer KäuferkreisErsatzwohnung, Umzug, Haushaltsauflösung und Übergabetermin
Verkauf mit WohnungsrechtEigentum übertragen und selbst weiterwohnenRäume, Dauer, Rang im Grundbuch, Kosten, Reparaturen und Schutz des Partners
Verkauf mit NießbrauchWeiterwohnen oder vermieten und Mieteinnahmen beziehenKaufpreisminderung, Kostenverteilung, Rangstelle und wirtschaftliche Nutzung
Verkauf mit RückmietungEinmalzahlung und Verbleib als MieterMiethöhe, Mieterhöhungen, Kündigungsschutz, Nebenkosten und Käuferbonität
Leibrente oder ZeitrenteRegelmäßige Zahlungen statt vollständiger EinmalzahlungLaufzeit, Wertsicherung, Wohnrecht, Zahlungsausfall und steuerliche Behandlung
TeilverkaufTeilweise Kapitalfreisetzung ohne sofortigen AuszugNutzungsentgelt, Instandhaltung, spätere Verkaufsgebühren und Rückkaufkosten
Kein VerkaufEigentum bleibt vollständig erhaltenUmbau, Vermietung, Hausaufteilung, Unterstützung oder Familienübertragung

Klassischer Verkauf: häufig die wirtschaftlich klarste Lösung

Beim klassischen Verkauf wird die Immobilie vollständig übertragen und nach Vereinbarung geräumt übergeben. Weil keine lebenslangen Nutzungsrechte oder dauerhaften Mietverhältnisse übernommen werden müssen, eröffnet diese Variante meist den größten Käuferkreis und kann einen höheren Barkaufpreis ermöglichen.

Die wirtschaftliche Klarheit hat eine persönliche Kehrseite: Eine geeignete Ersatzwohnung muss rechtzeitig gesichert werden. Hinzu kommen die Organisation des Umzugs, die Verkleinerung des Hausstands und gegebenenfalls die Haushaltsauflösung. Wer diese Schritte zu spät beginnt, riskiert unnötigen Zeitdruck.

Für Hauseigentümer erläutert der Ratgeber Haus verkaufen in Wuppertal den Verkaufsprozess genauer. Bei einer Eigentumswohnung sind zusätzlich die wohnungsspezifischen Unterlagen und Gegebenheiten zu beachten.

Verkaufen und trotzdem wohnen bleiben

Dingliches Wohnungsrecht

Ein dingliches Wohnungsrecht dient in erster Linie dazu, selbst in der Immobilie oder in festgelegten Räumen zu wohnen. Damit es gegenüber einem späteren Eigentümer belastbar ist, sind die vertragliche Gestaltung und die Eintragung im Grundbuch entscheidend.

Geregelt werden sollten insbesondere die betroffenen Räume, die Mitbenutzung von Garten oder Nebenflächen, die Dauer des Rechts, sein Rang im Grundbuch sowie die Verteilung von Betriebs-, Reparatur- und Instandhaltungskosten. Auch ein dauerhafter Auszug und eine mögliche Abfindung sollten bedacht werden.

Bei Ehepaaren und Lebenspartnern ist zu prüfen, ob beide Personen ausreichend und gegebenenfalls lebenslang geschützt sind. Ein nur für eine Person bestelltes Recht kann den länger lebenden Partner unzureichend absichern.

Nießbrauch

Der Nießbrauch geht regelmäßig weiter als ein Wohnungsrecht. Er kann nicht nur das eigene Wohnen ermöglichen, sondern auch die Vermietung und den Bezug der Mieteinnahmen. Wegen dieser weitergehenden wirtschaftlichen Nutzung kann ein Nießbrauch den sofort erzielbaren Kaufpreis stärker reduzieren als ein Wohnungsrecht.

Wie hoch die Wertminderung tatsächlich ausfällt, lässt sich nicht pauschal beziffern. Maßgeblich sind unter anderem Mietwert, Dauer, Alter und Anzahl der Berechtigten, Kostenverteilung sowie die Rangstelle im Grundbuch.

Verkauf mit Rückmietung

Bei einer Rückmietung erhält der bisherige Eigentümer typischerweise eine Einmalzahlung und schließt zugleich einen Mietvertrag für die bisherige Immobilie. Damit verändert sich die rechtliche Position grundlegend: Aus dem Eigentümer wird ein Mieter.

Neben der anfänglichen Miete sind mögliche Mieterhöhungen, Nebenkosten, Kündigungsschutz und Vertragsdauer zu prüfen. Ebenso wichtig ist die wirtschaftliche Stabilität des Käufers. Der Kaufvertrag und der Mietvertrag müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass keine unbeabsichtigte Schutzlücke entsteht.

Leibrente und Zeitrente: regelmäßige Zahlungen statt vollem Kaufpreis

Bei Rentenmodellen wird der Kaufpreis ganz oder teilweise durch laufende Zahlungen ersetzt. Eine Leibrente kann lebenslang vereinbart sein, während eine Zeitrente nach einem festgelegten Zeitraum endet. Als Leibrente beworbene Angebote enthalten laut Quelle am Markt jedoch teilweise nur befristete Zahlungen. Entscheidend ist daher der konkrete Vertrag und nicht seine Überschrift.

Geprüft werden sollten die Rentendauer, eine mögliche Wertsicherung gegen Kaufkraftverlust, ein zusätzliches Wohnrecht, die Rangstelle der Absicherung und der Schutz bei Zahlungsunfähigkeit des Käufers. Auch die Bonität des Vertragspartners ist wesentlich. Der Ertragsanteil privater Leibrentenzahlungen kann einkommensteuerpflichtig sein; zeitlich begrenzte Renten können steuerlich anders behandelt werden.

Teilverkauf: anfängliche Auszahlung und langfristige Kosten

Bei einem Teilverkauf wird nur ein Anteil der Immobilie veräußert. Für die weitere Nutzung des verkauften Anteils fällt üblicherweise ein laufendes Nutzungsentgelt an. Zusätzlich können Instandhaltungspflichten, Verkaufs- und Abwicklungskosten, Mindestanteile am späteren Erlös sowie Kosten eines Rückkaufs entstehen.

Die anfängliche Auszahlung allein ist daher keine geeignete Vergleichsgröße. Sinnvoll ist eine Gesamtkostenrechnung über mehrere mögliche Laufzeiten. Sie sollte einem vollständigen Verkauf, einer Rückmietung, einer Rentenlösung und gegebenenfalls einer Darlehenslösung gegenübergestellt werden. Auch die Entscheidungsrechte bei Sanierungen und die Folgen für Erben müssen eindeutig geregelt sein.

Wann ein Verkauf nicht die beste Lösung sein muss

Wer hauptsächlich wegen Treppen, eines zu großen Haushalts oder steigenden Unterstützungsbedarfs über einen Verkauf nachdenkt, sollte zunächst Alternativen prüfen. Dazu zählen ein barrierearmer Umbau, die Vermietung, eine Aufteilung des Hauses, Unterstützungsangebote oder eine familieninterne Übertragung mit abgesicherten Rechten.

In Wuppertal unterstützt die kostenlose Wohnberatung ältere und pflegebedürftige Menschen bei Wohnraumanpassungen, Hilfsmitteln und Finanzierungsmöglichkeiten. Die städtische Pflegeberatung informiert trägerunabhängig über Pflegeleistungen und Versorgungsangebote. Beide Beratungsstellen befinden sich am Döppersberg 41. Weitere Orientierung bietet der Beitrag zum Wohnen im Alter in Wuppertal.

Für das Jahr 2023 weist die Wuppertaler Alten- und Pflegeplanung 25 Anlagen mit insgesamt 1.156 Wohneinheiten im Service-Wohnen aus. Neun Anlagen galten als rollstuhlgerecht und eine als teilweise rollstuhlgerecht. Diese Zahlen zeigen ein vorhandenes Angebot, ersetzen aber nicht die frühzeitige Suche nach einer individuell geeigneten Wohnung.

Was ist die Immobilie in Wuppertal wert?

Eine belastbare Entscheidung setzt eine objektbezogene Bewertung voraus. Pauschale Quadratmeterpreise reichen besonders bei älteren Wuppertaler Immobilien nicht aus. Lage, Grundstücksgröße, Wohnfläche, Zustand, Sanierungsstau und bestehende Nutzungsrechte können den Wert erheblich beeinflussen.

Der Grundstücksmarktbericht 2026 wertet die notariellen Kaufverträge des Jahres 2025 aus. Im Jahr 2025 wurden in Wuppertal 3.153 Immobilien mit einem Geldumsatz von 906 Millionen Euro veräußert. Darunter waren 551 Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 1.940 Fälle im Wohnungs- und Teileigentum.

Als amtlicher Durchschnittswert für 2025 werden für ein weiterverkauftes Reihenhaus mit rund 125 Quadratmetern Wohnfläche und 320 Quadratmetern Grundstück etwa 345.000 Euro genannt. Eine weiterverkaufte Doppelhaushälfte mit rund 133 Quadratmetern Wohnfläche und 500 Quadratmetern Grundstück lag durchschnittlich bei etwa 375.000 Euro. Ältere Eigentumswohnungen erreichten 2025 im Durchschnitt rund 1.785 Euro je Quadratmeter, Neubau-Eigentumswohnungen rund 4.300 Euro je Quadratmeter.

Diese Werte sind keine Preisprognose für ein einzelnes Objekt. Wuppertals Bestand reicht vom bergischen Fachwerkhaus bis zur Gründerzeitvilla und weist entsprechend große Preisspannen auf. Immobilien mit offensichtlich hohem Sanierungsstau waren zudem in der veröffentlichten Preisspannen-Auswertung nicht enthalten. Eine Immobilienbewertung in Wuppertal sollte deshalb das konkrete Gebäude und seine Mikrolage berücksichtigen.

Geschäftsfähigkeit, Vollmacht und Betreuung

Für den Verkauf gibt es keine Altersgrenze

Eine Immobilie darf unabhängig vom Lebensalter verkauft werden. Entscheidend ist die Geschäftsfähigkeit im konkreten Zeitpunkt. Auch eine Demenzdiagnose führt nicht automatisch zur Geschäftsunfähigkeit.

Bestehen ernsthafte Zweifel, sollten frühzeitig ein Notar und gegebenenfalls ein Fachanwalt einbezogen werden. Zeitdruck und eine ungefragte Beteiligung von Angehörigen sind zu vermeiden. Eine unwirksame Willenserklärung kann den gesamten Verkauf gefährden.

Vorsorgevollmacht rechtzeitig prüfen

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht einen Immobilienverkauf nur, wenn sie Grundstücksgeschäfte wirksam umfasst und die erforderliche Form erfüllt. Inhalt, Ausfertigung und Fortgeltung müssen im Einzelfall geprüft werden. Eine allgemeine oder unzureichend formulierte Vollmacht kann ungeeignet sein und den Verkauf verzögern.

Bei Immobilienvermögen ist notarielle Beratung regelmäßig sinnvoll. Die Wuppertaler Betreuungsbehörde berät außerdem zu Vorsorgevollmachten und kann Unterschriften öffentlich beglaubigen. Die reguläre Gebühr wird mit zehn Euro angegeben; bei bestimmten Sozialleistungen entfällt sie.

Verkauf durch einen rechtlichen Betreuer

Verkauft ein rechtlicher Betreuer, muss sein Aufgabenkreis das Grundstücksgeschäft umfassen. Grundsätzlich ist zusätzlich die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich. Der dafür notwendige Zeitbedarf sollte in der Verkaufsplanung berücksichtigt werden.

Notar, Eigentumsübergang und notwendige Unterlagen

Immobilienkaufverträge müssen notariell beurkundet werden. Das Eigentum geht nicht bereits mit der Unterschrift oder der Kaufpreiszahlung über, sondern erst durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch. Der Notar ist neutral und ersetzt weder eine individuelle Steuerberatung noch eine einseitige anwaltliche Interessenvertretung.

Grundbuchunterlagen, Bauunterlagen und weitere Nachweise sollten frühzeitig zusammengestellt werden. Beim Verkauf ist grundsätzlich ein gültiger Energieausweis erforderlich. Er muss spätestens bei der Besichtigung zugänglich gemacht werden; bei vorhandenen Ausweisen sind vorgeschriebene Energiedaten bereits in kommerziellen Anzeigen aufzunehmen. Eine ausführliche Übersicht enthält der Ratgeber zu den Unterlagen beim Immobilienverkauf.

Steuern, Schenkungen und Pflegefinanzierung

Mögliche Einkommensteuer beim Verkauf

Ein privater Immobilienverkauf kann innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung einkommensteuerpflichtig sein. Ausnahmen bestehen insbesondere bei ausschließlicher Selbstnutzung oder bei einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren.

Bei geerbten oder geschenkten Immobilien wird für die Zehnjahresprüfung grundsätzlich die Anschaffung durch den Rechtsvorgänger berücksichtigt. Ob ein konkreter Verkauf steuerfrei ist, lässt sich nur anhand von Anschaffungszeitpunkt, Nutzung und möglichen Erb- oder Schenkungsvorgängen beurteilen.

Übertragung an Angehörige

Ein Verkauf deutlich unter dem Verkehrswert an Kinder oder andere Angehörige kann teilweise als Schenkung gelten. Kaufpreis, Darlehen, Gegenleistungen, Wohnrechte und Nießbrauch beeinflussen die steuerliche Bewertung. Ein familiär gewünschter Preis sollte daher nicht ohne vorherige Wert- und Steuerprüfung vereinbart werden.

Immobilie und Pflegekosten

Eine Schenkung schützt nicht automatisch vor späteren Pflegekosten. Bei Bedürftigkeit kann grundsätzlich ein Rückforderungsanspruch entstehen und unter bestimmten Voraussetzungen auf den Sozialhilfeträger übergehen.

Bei Sozialhilfe ist grundsätzlich verwertbares Vermögen einzusetzen. Ein angemessenes selbst bewohntes Haus kann geschützt sein, insbesondere wenn ein Ehepartner oder bestimmte Angehörige darin wohnen bleiben. Zieht ein alleiniger Eigentümer dauerhaft in ein Pflegeheim und steht das Haus leer, kann es dagegen verwertbares Vermögen sein. Auch ein Verkaufserlös kann bei bedürftigkeitsabhängigen Leistungen berücksichtigt werden. Die konkrete Einordnung erfordert eine Prüfung der persönlichen Wohn-, Einkommens- und Vermögenssituation.

Renovieren oder im vorhandenen Zustand verkaufen?

Größere Renovierungen lohnen sich vor dem Verkauf nicht automatisch. Entrümpelung, kleinere Reparaturen und eine gepflegte Präsentation können sinnvoll sein. Umfangreiche Arbeiten sollten dagegen erst nach einer Bewertung des Ist-Zustands, einer Kostenschätzung und einer Einschätzung des möglichen Mehrerlöses beschlossen werden.

Gerade bei älteren Häusern besteht das Risiko, dass Kosten, Zeitaufwand und Ausführungsprobleme den späteren Mehrerlös übersteigen. Bekannte erhebliche Mängel müssen unabhängig von einer Renovierung vollständig und nachweisbar offengelegt werden. Ein Gewährleistungsausschluss schützt nicht vor einer Haftung wegen arglistigen Verschweigens, etwa bei bekannter Feuchtigkeit, ungenehmigten Umbauten oder Altlasten.

Typische Fehler beim Immobilienverkauf im Alter

  • Ein Verkaufsmodell auswählen, bevor Kapitalbedarf, Wohnwunsch und Objektwert geklärt sind.
  • Amtliche Durchschnittspreise als sicheren Verkaufspreis der eigenen Immobilie behandeln.
  • Eine Ersatzwohnung erst suchen, nachdem bereits ein Käufer gefunden wurde.
  • Wohnrecht oder Nießbrauch ohne klare Regeln zu Rang, Kosten, Reparaturen und Auszug vereinbaren.
  • Bei Rückmietung nur auf die Einmalzahlung und nicht auf die langfristige Mietbelastung achten.
  • Beim Teilverkauf Nutzungsentgelte, spätere Gebühren und Rückkaufkosten unterschätzen.
  • Davon ausgehen, dass jede Vorsorgevollmacht automatisch zum Immobilienverkauf berechtigt.
  • Steuerfreiheit oder Schutz vor Pflegekosten ohne Einzelfallprüfung annehmen.
  • Bekannte Mängel nicht vollständig dokumentieren und offenlegen.
  • Umfangreich renovieren, ohne den möglichen Mehrerlös vorher zu prüfen.

Empfohlener Ablauf für Eigentümer

  1. Ziele festhalten: Soll möglichst viel Kapital sofort verfügbar sein, soll das Wohnen gesichert bleiben oder steht die Entlastung von Haus und Garten im Vordergrund?
  2. Wohnperspektive klären: Ersatzwohnung, barrierearmer Umbau, Service-Wohnen oder Unterstützung zu Hause rechtzeitig prüfen.
  3. Immobilie bewerten: Zustand, Mikrolage, Grundstück, Wohnfläche und vorhandene Rechte objektbezogen erfassen lassen.
  4. Modelle vergleichen: Einmalzahlung, laufende Kosten, Kaufpreisminderung, Absicherung und Folgen für Erben gegenüberstellen.
  5. Vertretung sicherstellen: Vorsorgevollmacht und gegebenenfalls betreuungsgerichtliche Anforderungen früh prüfen lassen.
  6. Steuer- und Pflegefolgen klären: Vor Vertragsabschluss eine individuelle fachliche Prüfung veranlassen.
  7. Unterlagen vorbereiten: Grundbuch-, Bau- und Energieunterlagen sowie Informationen über bekannte Mängel zusammenstellen.
  8. Verkauf ohne Zeitdruck planen: Vermarktung, Notartermin, Kaufpreiszahlung, Umzug und Übergabe aufeinander abstimmen.

Fazit: Erst den Wert kennen, dann das Modell wählen

Ein Verkauf im Alter kann finanzielle Freiheit schaffen und den Alltag erleichtern. Nutzungsrechte, Rückmietung, Rentenmodelle und Teilverkauf können den Verbleib in der Immobilie ermöglichen, bringen aber jeweils eigene Kosten und Vertragsrisiken mit sich.

Für eine fundierte Entscheidung müssen persönlicher Wohnwunsch, Liquiditätsbedarf, familiäre Planung und der reale Wert der Wuppertaler Immobilie gemeinsam betrachtet werden. BRIMO Immobilien kann die objekt- und marktbezogenen Fragen des möglichen Verkaufs mit Ihnen besprechen. Rechtliche, steuerliche und sozialrechtliche Aspekte sind ergänzend durch die jeweils zuständigen Fachleute zu prüfen.

Häufige Fragen

Kann ich meine Immobilie trotz hohen Alters selbst verkaufen?

Ja. Für einen Immobilienverkauf gibt es keine Altersgrenze. Entscheidend ist die Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Willenserklärung; auch eine Demenzdiagnose bedeutet nicht automatisch Geschäftsunfähigkeit.

Kann ich mein Haus verkaufen und lebenslang darin wohnen bleiben?

Das kann beispielsweise über ein dingliches Wohnungsrecht, Nießbrauch, eine Rückmietung oder ein Rentenmodell gestaltet werden. Rechte, Dauer, Rang im Grundbuch, Kosten und der Schutz eines Partners müssen eindeutig geregelt werden.

Wie stark mindert ein Wohnrecht den Verkaufspreis?

Das lässt sich nicht pauschal beziffern. Maßgeblich sind unter anderem Mietwert, Dauer, Alter und Anzahl der Berechtigten, Kostenverteilung, Umfang des Rechts und Rangstelle im Grundbuch.

Muss ein Immobilienverkauf im Alter versteuert werden?

Ein privater Verkauf kann innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung einkommensteuerpflichtig sein. Ausnahmen bestehen insbesondere bei bestimmter Selbstnutzung. Bei Erbschaft oder Schenkung wird grundsätzlich die Anschaffung des Rechtsvorgängers berücksichtigt; der Einzelfall sollte steuerlich geprüft werden.

Kann das Haus zur Finanzierung eines Pflegeheimplatzes herangezogen werden?

Das ist von der persönlichen Situation abhängig. Ein angemessenes selbst bewohntes Haus kann geschützt sein, insbesondere wenn ein Ehepartner oder bestimmte Angehörige dort wohnen. Steht das Haus nach einem dauerhaften Pflegeheimeinzug leer, kann es verwertbares Vermögen sein.

Quellen

§ 104 BGB - Einzelnorm · abgerufen am 31.8.2026

§ 311b BGB - Einzelnorm · abgerufen am 31.8.2026

Verkauf der Immobilie gegen Rentenzahlung (Leibrente) | Verbraucherzentrale.de · abgerufen am 31.8.2026

Teilverkauf der eigenen Immobilie: Was sind die Haken der Angebote? | Verbraucherzentrale.de · abgerufen am 31.8.2026

https://gars.nrw/images/user/GA_Wuppertal/GMB_12300_2026.pdf · abgerufen am 31.8.2026

HSK 2026 · abgerufen am 31.8.2026

https://ris.wuppertal.de/getfile.asp?id=358098&type=do · abgerufen am 31.8.2026

4.9 Barrierefreies Wohnen mit Unterstützung · abgerufen am 31.8.2026

Wohnberatung | Pflegeberatung · abgerufen am 31.8.2026

BMJV - Vorsorgevollmacht · abgerufen am 31.8.2026

Betreuungsbehörde: Beratung zur Vorsorgevollmacht / öffentliche Beglaubigung von Vorsorgevollmachten | Wuppertal · abgerufen am 31.8.2026

§ 1850 BGB - Einzelnorm · abgerufen am 31.8.2026

§ 442 BGB - Einzelnorm · abgerufen am 31.8.2026

§ 80 GModG - Einzelnorm · abgerufen am 31.8.2026

§ 656c BGB - Einzelnorm · abgerufen am 31.8.2026

§ 23 EStG - Einzelnorm · abgerufen am 31.8.2026

§ 22 EStG - Einzelnorm · abgerufen am 31.8.2026

§ 528 BGB - Einzelnorm · abgerufen am 31.8.2026

§ 90 SGB 12 - Einzelnorm · abgerufen am 31.8.2026

Pflegeberatung | Wuppertal · abgerufen am 31.8.2026

§ 1093 BGB - Einzelnorm · abgerufen am 31.8.2026

Verkauf und Rückmietung der eigenen Immobilie | Verbraucherzentrale.de · abgerufen am 31.8.2026

Stand: 1.9.2026

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